IMI-Studie 2025/5 (Broschüre)

Den Betrieb entrüsten – Aktiv gegen Kriegstüchtigkeit

Handlungshilfe für Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute

von: Marcus Schwarzbach | Veröffentlicht am: 20. Oktober 2025

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Wir freuen uns sehr, unsere Broschüre zu gewerkschaftlichen Möglichkeiten, sich der Gegenkonversion (Umstellung der Betriebe zur Produktion von Rüstungsgütern) entgegenzustellen, präsentieren zu dürfen. Die Broschüre kann gratis hier heruntergeladen werden (wir freuen uns natürlich über Spenden!). Gedruckt kann die Broschüre gerne auch größerer Auflagen für eine Schutzgebühr von 1,50€ pro Stück (ab 10 Ex. 1 €) + Porto bei uns bestellt werden: imi@imi-online.de

Über die Möglichkeiten von Betriebsräten, das BetrVG antimilitaristisch zu nutzen
– Zusammenfassung

In den 1980er Jahren haben friedenspolitisch engagierte IG-Metall-Arbeitskreise für Rüstungskonversion geworben und Konzepte entwickelt, wie Waffenfabriken auf zivile Produkte umgestellt werden. Vielerorts begrüßen es Gewerkschaftsvorstände heute, wenn Rüstungsstandorte ausgebaut werden. Immer mehr Stellen werden im Militärbereich geschaffen. Den „Ausbau der Verteidigungskapazitäten auf nationaler und europäischer Ebene und die Verbesserung der Ausrüstung der Bundeswehr“ kritisiert nicht einmal der DGB-Bundesvorstand in einem Positionspapier zu den diesjährigen Ostermärschen. Vielen Gewerkschaftsmitgliedern ist klar: Umverteilung, der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur und der Umbau der Industrie sind auf eine friedensstiftende Außenpolitik angewiesen. „Jeder Euro, der jetzt in den Rüstungshaushalten verschwindet, der fehlt uns für gute Bildung, gute Renten und eine ausfinanzierte öffentliche Daseinsvorsorge“, sagt Derya Rust, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Salzgitter-Peine. Wollen Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute gegen die Kriegstüchtigkeit aktiv werden, müssen sie vor Ort beginnen. Das ist keine leichte Aufgabe. Möglichkeiten bietet jedoch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die rechtlichen Optionen sollten mit betriebspolitischen Instrumenten verknüpft werden, um friedenspolitische Themen in der Belegschaft zu verankern.

Das Betriebsverfassungsgesetz offensiv nutzen
Zunächst ist der rechtliche Rahmen zu beachten: Der Betriebsrat ist nach § 2 BetrVG zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ mit der Unternehmensleitung verpflichtet und darf im Betrieb keine Parteipolitik betreiben. Der Betriebsrat hat bei unternehmerischen Entscheidungen – etwa bei Umstellung eines Autozulieferers auf Rüstungsproduktion – keine Mitbestimmung.

Das Gesetz bietet jedoch dem Betriebsrat durchaus Möglichkeiten, unternehmerische Planungen kritisch zu hinterfragen. Besondere Bedeutung haben für Betriebsräte die Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG, die einen Verhandlungsanspruch enthalten, ohne dass bereits ein Sozialplan angestrebt werden muss. Das Vorschlagsrecht kann jederzeit eingesetzt werden, um der Gefährdung von Arbeitsplätzen vorzubeugen. Aus Sicht der Betriebsräte kann diese Regelung genutzt werden, um über Gegenvorschläge zur geplanten Umstellung der Produktion auf Rüstungsgüter zu verhandeln. Denn Vorschläge nach § 92 a BetrVG können auch Alternativen zum Produktions- und Investitionsprogramm sein. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten. Hält er die Vorschläge des Betriebsrats für ungeeignet, hat er dies zu begründen. Das Vorschlagsrecht ist also begrenzt, kann aber eingesetzt werden, um deutlich zu machen: Alternativen sind möglich. Es können auch andere Produkte als Militärware hergestellt werden.

Einbezug der Belegschaft
Ideen können in Sitzungen des Betriebsrates erarbeitet werden. Dabei ist auch die Belegschaft nicht zu vergessen, sie sollte motiviert werden, eigene Vorschläge einzureichen. Aufrufe können über eine Betriebsversammlung, persönliche Ansprache in betroffenen Abteilungen oder per Intranet erfolgen. Den Beschäftigten sollte klar sein, welches Betriebsratsmitglied für Fragen vor Ort zur Verfügung steht. Über diese Vorschläge aus der Belegschaft kann dem Unternehmen deutlich gemacht werden, dass die vom Betriebsrat vorgetragenen Vorstellungen denen der Belegschaft entsprechen.

Diskussionen über ein Gegenkonzept zuspitzen
Vorschläge nach § 92 a BetrVG kann die Unternehmensleitung ablehnen. Diskussionen über sein Gegenkonzept zur Militarisierung der Produktion kann der Betriebsrat jedoch nutzen, um den Zusammenhang zwischen Rüstungsausgaben und Sozialabbau herzustellen. Betriebsräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute können die Diskussionen im Betrieb über eine andere Art der Produktion aufgreifen, um zu verdeutlichen: Alternativen sind möglich, der Weg der Militarisierung ist eine politische Fehlentscheidung, die auch rückgängig gemacht werden kann.

Dabei kann auch auf aktuelle Managementstrategien Bezug genommen werden. In der Initiative „VW heißt Verkehrswende“ diskutieren etwa Umweltaktivisten und einzelne Arbeiter über zukunftsweisende Produktion (https://vw-fuer-alle.de/). Sie definieren Arbeit und Produktion als zentrales Feld des Wandels genauso wie Demokratie- und Eigentumsfragen. Und sie halten sichere Arbeitsplätze für realistisch, wenn die Produkte einen gesellschaftlichen Nutzen haben. Deshalb diskutieren sie über Straßenbahn-Produktion, statt über neue SUV-Modelle. Diese Logik gilt auch bei Rüstungsproduktion. In der Friedensbewegung sollte eine Diskussion über das Aktionsfeld „Betrieb“ geführt werden.

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Inhalt:

I. Vorwort: Gegen Militarisierung vorgehen – jetzt! 1
II. Krisenzeiten setzen Beschäftigte unter Druck3
III. Alternativen zu den Planungen des Unternehmens entwickeln: Gegen Militarisierung im Betrieb 7
IV. Gegenvorschläge gemeinsam mit der Belegschaft erarbeiten 13
V. Informationsbeschaffung: Planungen des Unternehmens durchschauen17
VI. Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan mit einem Gegenkonzept führen 20
VII. Betriebliche Diskussionen über ein Gegenkonzept zuspitzen23
VIII. Das kann nicht alles sein: Der Blick nach vorne26
IX. Nachweise28

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